Das Land Rheinland-Pfalz hat in Person des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Maßnahmen zur wirtschaftlichen Bewältigung der Corona-Krise entwickelt und am Montag, den 23.03.2020 veröffentlicht. Hierzu zählen Sofortdarlehen, welcher ergänzend zu den Zuschüssen des Bundes ausgegeben werden. 

Förderkredite 

Für kleine und mittelständische Unternehmen stellt die ISB aktuell Investitionsdarlehen i.H.v. bis zu 2.000.000 EUR und Betriebsmittelfinanzierungen i.H.v. bis zu 500.000 EUR gefördert zur Verfügung. Diese Angebote beschränken sich auf Unternehmen, welche seit mindestens 5 Jahren am Markt sind. Laufzeiten von bis zu 20 Jahren und Tilgungsfreijahre sind möglich. Die Haftungsfreistellung wurde (von der ISB) bzgl. der Corona-Krise angepasst und liegt nun bei 80% bei einem Investitionsvolumen von bis zu 250.000 EUR.   

Bürgschaft 

Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz hat Ihr Angebot in Hinsicht auf die aktuelle Situation insofern angepasst, dass die Bürgschaftsobergrenze von auf 2.500.000 EUR erhöht wurde. Außerdem wurde der interne Prozess mit der Schaffung von Eigenkompetenz für Bürgschaften bis 250.000 EUR vereinfacht, um den Antrag zu beschleunigen.  

Direkte Zuschüsse & Sofordarlehen des Landes

  • Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 19.000 Euro)
  • Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 25.000 Euro)
  • Bis zu 30 Beschäftigte: 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zzgl. Landeszuschuss über 30 % der Darlehenssumme

Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von 6 Jahren und sind bis Ende des 2021 zins- und tilgungsfrei.

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