Nachfolgend finden Sie alle relevanten Informationen zu den finanziellen Fördermaßnahmen, die der Bund und die Länder in den 16 deutschen Bundesländern zur Verfügung stellen. Die Situation verändert sich ständig. In der Zeit zwischen 9.00 – 20.00 Uhr passen wir die aktuellen Informationen regelmäßig an, so dass Sie jederzeit aktuell informiert sind.

Wir beraten Sie bei der Auswahl der Fördermittel, die Ihnen zustehen, der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und der Beantragung dieser Mittel bis zur Auszahlung.

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AKTUELL: Kombination von Corona-Hilfskrediten erlaubt

(Stand: 13.03.2021)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat ihre Corona-Hilfsprogramme angepasst und erlaubt ab sofort auch die Kombination von Corona-Nothilfen.

Bisher galt: Wer bis zum 31.12.2020 eine Zusage für einen KfW-Unternehmerkredit, KfW-Gründerkredit – Universell oder eine Direktbeteiligung aus den Corona-Sonderprogrammen erhalten hat, konnte danach keinen KfW-Schnellkredit zur weiteren Liquiditätssicherung im Unternehmen beantragen. Diese Einschränkung wurde nun aufgehoben.

Unternehmen, die im vergangenen Jahr einen Corona-Hilfskredit der KfW erhalten haben, können nun mit dem Schnellkredit ihre Betriebsmittel aufstocken.

Was können Unternehmen mit dem KfW-Schnellkredit finanzieren?

Unternehmer können mit dem KfW-Schnellkredit Anschaffungen wie Investitionen aber auch laufende Kosten wie Betriebsmittel finanzieren. Das Kreditrisiko der durchleitenden Bank wird dabei durch eine Garantie des Bundes zu 100 Prozent abgesichert.

  • Bis zu 800.000 Euro
  • 3,00 % Sollzinssatz p.a. fest über die Laufzeit (Stand 17.02.2021)
  • Laufzeit bis zu 10 Jahre
  • Bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
  • Keine dinglichen Sicherheiten
  • Auch für Solo-Selbstständige
  • vereinfachte Kreditprüfung für schnelle Entscheidung
  • Die KfW trägt 100 % des Kreditausfallrisikos der durchleitenden Bank
  • Zugang zum KfW-Schnellkredit

Corona-Hilfskredite der KfW werden nicht direkt bei der Förderbank beantragt, sondern müssen immer über eine Geschäftsbank angefragt werden. Online-Plattformen können für die Anfrage von Corona-Hilfskrediten eine sinnvolle Option sein, um schneller eine Zusage für den KfW-Schnellkredit zu erhalten. An solche Plattformen sind viele Banken und andere Finanzanbieter angeschlossen. Damit wird die Suche nach einem Bankpartner für einen Unternehmenskredit deutlich erleichtert und beschleunigt.

Beschränkung der Kombination der Förderprogramme

Die Kombination bereits erhaltener KfW-Corona-Notkredite mit dem KfW-Schnellkredit ist nun möglich. Jedoch wird der bereits erhaltene KfW-Kredit auf den sonst üblichen maximalen Kredithöchstbetrag des KfW-Schnellkredites angerechnet: „Bei einer Kombination des KfW-Schnellkredits 2020 mit Krediten aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 kann maximal die Differenz zwischen dem jeweils maßgeblichen Kredithöchstbetrag im KfW-Schnellkredit 2020 und der Summe der im Jahr 2020 erhaltenen Kreditzusagen aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 (Programmnummern 037/047/075/076/855) beantragt werden.“ So beschreibt es die KfW in der Ankündigung.

Was heißt das? Hat ein Unternehmen mit beispielsweise derzeit 12 Mitarbeitern im Jahr 2020 einen KfW-Unternehmerkredit (Programm Nr. 047) von 200.000 Euro erhalten und befindet sich noch in der tilgungsfreien Zeit (z.B. 2 Jahre), dann kann es im Jahr 2021 einen KfW-Schnellkredit von maximal 300.000 Euro beantragen. Die Summe beider KfW-Notkredite liegt dann bei 500.000 Euro – dem Maximalbetrag im KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit 10 bis 50 Mitarbeitern.

Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern können bis zu 800.000 Euro aus dem KfW-Schnellkredit beantragen, wobei etwaige Corona-Kleinbeihilfen von diesem Betrag ggfs. zuvor in Abzug zu bringen sind.


Corona-Förderprogramme des Bundes

(Stand: 16.02.2021)

Im Laufe der Pandemie hat das Bundeswirtschaftsministerium inzwischen insgesamt
elf verschiedene Corona-Hilfen verabschiedet!

Für zwei von fünf berechtigten Gruppen stehen ganze acht von elf Hilfspaketen zur Verfügung. Einzig Start-ups und die Gruppe der direkt und indirekt Betroffenen haben jeweils nur eine Fördermöglichkeit.

Zwei-Milliarden-Euro-Paket

Das Zwei-Milliarden-Euro-Paket für Start-ups und kleine Mittelständler basiert auf zwei Säulen:

  • Das Paket stellt Start-ups über private Wagniskapitalfonds öffentliche Mittel zur Verfügung. Für Start-ups und kleine Mittelständler ohne Zugang zu diesen Fonds werden öffentliche Mittel über Landesförderinstitute bereitgestellt.

Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Befristet bis 30.06.2021)

  • dem Fonds stehen 400 Milliarden Euro für Garantien des Bundes, 100 Milliarden Euro für Rekapitalisierungen (befristet bis 30.09.2021) und 100 Milliarden Euro für die Refinanzierung des ebenfalls zur Krisenbewältigung eingesetzten KfW-Sonderprogramms zur Verfügung.

KfW-Schnellkredit (Befristet bis 30.06.2021)

Das Kreditvolumen liegt bei maximal 800 000 Euro und 100 Prozent Haftungsfreistellung. Es wird ein einheitlicher Zinssatz angewendet, der sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes orientiert und am Tag der Zusage festgesetzt wird (derzeit 3 Prozent).

KfW-Sonderprogramm (Befristet bis 30.06.2021)

  • Beim KfW-Sonderprogramm gelten erweiterte Sonderkonditionen, unter anderem niedrigere Zinssätze, vereinfachte Risikoprüfung und höhere Haftungsfreistellung (bis zu 90 Prozent).

Warenkreditversicherungen und Exportkreditgarantien (Befristet bis 30.06.2021) 

  • Bund übernimmt für das Jahr 2020 eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Warenkreditversicherer von bis zu 30 Milliarden Euro. Zudem werden Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate) auch innerhalb der Europäischen Union und in bestimmten OECD Ländern mit staatlichen Exportkreditgarantien abgesichert

Bürgschaften (Befristet bis 30.06.2021)

  • Durch Bürgschaften und Garantien erfolgt eine Abdeckung von bis zu 90 Prozent des Kreditrisikos, mindestens 10 Prozent Eigenhaftung übernimmt die jeweilige Hausbank.

Kurzarbeitergeld (Befristet bis 30.06.2021 (danach bis 31.12.2021 nur Weiterbildung))

  • Beim Kurzarbeitergeld wurden Sonderregelungen getroffen, unter anderem für Bezugsdauer, erleichterten Zugang, Öffnung für Zeitarbeiter und Auszahlung in drei Stufen bis zu 87 Prozent des Nettoentgelts ab dem 7. Bezugsmonat, wenn die Kurzarbeit bis zum 31.03.2021 angetreten wurde; zudem werden Kinder berücksichtigt.

    Außerdem erfolgt die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit, wenn die Kurzarbeit bis 30.06.2020 begonnen wurde.

Steuerliche Maßnahmen

Bei den Steuern wurde eine Reihe an Vorgaben den Umständen der Pandemie angepasst.

  • Erstattung und Anpassung von Steuervorauszahlungen, Stundungen von Steuerzahlungen und Steuerfreistellung von Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes.
  • Vollstreckungsmaßnahmen wurden ausgesetzt. Der steuerliche Verlustrücktrag für 2020 und 2021 wird (bei Zusammenveranlagung) auf 5 bzw. 10 Millionen Euro erweitert.

Überbrückungshilfen

Unternehmen werden Zuschüsse zu den fixen Betriebskosten in bestimmten Monaten gewährt:

  • Die Überbrückungshilfe I wurde für den Förderzeitraum von Juni bis August 2020 ausgeschüttet. Die Überbrückungshilfe II (Förderzeitraum September bis Dezember 2020) kann beantragt werden, wenn zwei Bedingungen zu Umsatzrückgängen erfüllt sind. Antragsfrist: 31. März 2021.
  • Die Überbrückungshilfe III (November 2020 bis Juni 2021) kann bei Umsatzrückgang von 30 Prozent pro Monat (Unternehmen bis 750 Millionen Euro Umsatz) beantragt werden. Zudem gibt es eine Betriebskostenpauschale für Soloselbständige und Abschlagszahlungen für alle.

Antragstellung muss noch im Februar erfolgen!

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung (Befristet bis 31.03.2021)

  • Es wurde ein erleichterter Zugang zur Grundsicherung für Arbeitssuchende geschaffen. Alle Personen, die zu wenige oder keine eigenen Mittel zur Sicherung ihres Lebensunterhalts zur Verfügung haben, können einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende haben.

November- und Dezemberhilfe

Anträge auf November- und Dezemberhilfe können bis zum 30.04.2021 gestellt werden.

  • Die November- und Dezemberhilfe des Bundes richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen seit dem 2. November 2020 betroffen sind.

    Es werden Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des jeweiligen Umsatzes im November bzw. Dezember 2019 gewährt. Soloselbständige haben ein Wahlrecht: sie können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde legen.

 

Wer kann welche Förderung beantragen?

  • Start-ups können Hilfen aus dem Zwei-Milliarden-Euro-Paket beantragen.

  • Große Unternehmen können finanzielle Unterstützung aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds, dem KfW-Schnellkredit, dem KfW-Sonderprogramm, den Warenkreditversicherungen und Exportkreditgarantien, den Bürgschaften, dem Kurzarbeitergeld, den steuerlichen Maßnahmen und der Überbrückungshilfe beantragen.

  • Kleine und mittlere Unternehmen haben die Möglichkeit, Corona-Hilfen aus dem KfW-Schnellkredit, dem KfW-Sonderprogramm, den Warenkreditversicherungen und Exportkreditgarantien, den Bürgschaften, dem Kurzarbeitergeld, den steuerlichen Maßnahmen und der Überbrückungshilfe zu beantragen.

  • Solo-Selbstständigen und Freiberuflern steht ebenfalls eine große Auswahl an Hilfsmöglichkeiten zur Verfügung. Neben dem KfW-Schnellkredit, dem KfW-Sonderprogramm, den Warenkreditversicherungen und Exportkreditgarantien, den Bürgschaften, dem Kurzarbeitergeld, den steuerlichen Maßnahmen und der Überbrückungshilfe, können sie zudem auf den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung zurückgreifen.

  • Für die direkt und indirekt Betroffenen besteht nur die Möglichkeit, November- und Dezemberhilfen zu beantragen.

 

Förderung auf Bundesebene

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Änderungen des KfW-Unternehmerkredits hinsichtlich Coronas:

Wenn Sie einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank.

  • Für große Unternehmen (037)  bis zu 80 % Risikoübernahme 
  • Für kleine und mittlere Unternehmen (047)  bis zu 90 % Risikoübernahme 

Das erhöht Ihre Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.

Sie können je Unternehmensgruppe  bis zu 1 Mrd. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf

  • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder 
  • das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder 
  • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder 
  • 50 % der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.

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Wer wird gefördert?  
  • Unt., welche bereits länger als 5 Jahre bestehen 
  • Unt. mit Vorhaben in Deutschland oder im Ausland (dann Sonderbedingungen)  
  • KMU mit weniger als 250 Mitarbeitern und Jahresumsatz von < 50 Mio. / Jahr 
  • Große Unt., welche 500 Mio. Jahresumsatz nicht überschreiten 
  • Wichtig hier: Ausschlaggebend für Kredit ist der Gruppenumsatz 
 Was wird gefördert? 
  • Investitionen 
  • Betriebsmittel 
  • Warenlager 
 Höhe des Kreditbetrags: 
  • Maximal 25 Mio. Euro pro Vorhaben 
  • Bis zu 100% der förderfähigen Kosten werden finanziert 
  • MwSt. kann mitfinanziert werden 
Laufzeit und Zinsbindung: 
  • Mindestlaufzeit von 2 Jahren 
Unterscheidung nach getätigten Investitionen: 

Für Investitionsfinanzierungen:

  • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit 
  • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit 

Für Betriebsmittelfinanzierungen: 

  • 2 Jahre endfällig und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit (ausschließlich innerhalb des Fensters für kleine und mittlere Unternehmen 047) 
  • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit 

Für Warenlagerfinanzierungen: 

  • 2 Jahre endfällig und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit (ausschließlich innerhalb des Fensters für kleine und mittlere Unternehmen 047) 
  • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit 
  • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit 

Für Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen: 

  • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit 
  • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit 
  • bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre 
Zinssatz: 
  • Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird am Tag der Zusage festgesetzt. 
  • Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten vom Finanzierungspartner festgelegt. 
 Bereitstellung:  
  • Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Betrags. 
  • Der Betrag ist in einer Summe oder in Teilen abrufbar. 
  • Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage. Diese kann im Einzelfall verlängert werden. 
  • Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird beginnend ab 2 Bankarbeitstagen und 6 Monaten nach dem Zusagedatum der KfW eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat berechnet. 
 Tilgung: 

Während der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlen Sie lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge. Danach wird der Kredit:

  • vierteljährlich in gleich hohen Raten zurückgezahlt. 
  • bei endfälliger Tilgung zum Laufzeitende zurückgezahlt. 

 Außerplanmäßige Tilgungen können nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden. 

 Antragstellung: 

Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm über Hausbanken. Dieser wird vor Beginn beim Partner gestellt. 

Sicherheiten:

Für Ihren Kredit sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. 

 Unterlagen: 

Alle Unterlagen finden Sie unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Finanzierungsangebote/KfW-Unternehmerkredit-Fremdkapital-(037-047)/ 

 Beihilfen: 
  • Werden in Form von Zinssubventionen gewährt 
  • Ein beihilfefreier Zinssatz oberhalb der EU-Referenzzinssaatzes wird angeboten  

Änderungen aufgrund des Coronaviruses: 

Die EU-Kommission hat anhand einer dänischen Firma entschieden, dass Beihilfen an Firmen gezahlt werden dürfen, sollten diese Schäden durch das Coronavirus erlitten haben. Hierbei wären vor allem Unternehmen betroffen, welche von dem Zusammenkommen von Menschen leben. Beihilfen können hierbei in Form von Zuschüssen, verbilligten Darlehen, kommunalen Bürgschaften oder in anderer Form erbracht werden. Die Höhe dieser Beihilfen beläuft sich bei sogenannten De-minimis Beihilfen auf bis zu 200.000 Euro und beliefe sich auf einen Zeitraum von drei Jahren. Sogar bis zu 500.000 Euro seien möglich, wenn Unternehmen Dienstleistungen von allgemeinen wirtschaftlichen Interesse nachgingen. Weiter Maßnahmen zur Bewilligung von Beihilfen sollen in Kürze der EU-Kommission vorgestellt werden. Beantragen lassen sich die Beihilfen über die Webseiten der einzelnen Länder.  

 
Quelle: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Finanzierungsangebote/KfW-Unternehmerkredit-Fremdkapital-(037-047)/
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Änderungen des ERP-Gründerkredit hinsichtlich Coronas:

Wenn Ihr Unternehmen mindestens 3 Jahre am Markt aktiv ist, können Sie einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Dabei übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank. Das erhöht Ihre Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.

Wenn Ihr Unternehmen weniger als 3 Jahre am Markt aktiv ist, können kleinere und mittlere Unternehmen (074) und große Unternehmen (073) ebenfalls einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen.

Hinweis: Ergänzende Maßnahmen der Bundesregierung sind derzeit in Arbeit. Wir informieren Sie schnellstmöglich.

Sie können je Unternehmensgruppe  bis zu 1 Mrd. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf

  • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
  • das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
  • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
  • 50% der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.
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Wer wird gefördert?  
  • Unt., welche innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit befinden 
  • KMU mit weniger als 250 Mitarbeitern und Jahresumsatz von < 50 Mio. / Jahr 
  • Große Unt., welche 500 Mio. Jahresumsatz nicht überschreiten 
  • Wichtig hier: Ausschlaggebend für Kredit ist der Gruppenumsatz 
  • Natürliche Personen die eine freiberufliche Existenz oder ein gewerbliches Unt. Gründen wollen 
Was wird gefördert? 

Allgemein: 

  • Investitionen 
  • Betriebsmittel 
  • Warenlager 
 Höhe des Kreditbetrags: 
  • Maximal 25 Mio. Euro pro Vorhaben 
  • Bis zu 100% der förderfähigen Kosten werden finanziert 
  • MwSt. kann mitfinanziert werden 
 Laufzeit und Zinsbindung: 
  • Mindestlaufzeit von 2 Jahren 

Unterscheidung nach getätigten Investitionen: 

Für Investitionsfinanzierungen: 

  • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit 
  • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit 
  • bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre 

Für Betriebsmittelfinanzierungen: 

  • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit 

Für Warenlagerfinanzierungen: 

  • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit 
  • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit 

Für Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen: 

  • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit 
  • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit 
  • bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre 
Zinssatz: 
  • Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird am Tag der Zusage festgesetzt. 
  • Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten vom Finanzierungspartner festgelegt. 
Bereitstellung: 
  • Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Betrags. 
  • Der Betrag ist in einer Summe oder in Teilen abrufbar. 
  • Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage. Diese kann im Einzelfall verlängert werden. 
  • Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird beginnend ab 2 Bankarbeitstagen und 6 Monaten nach dem Zusagedatum der KfW eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat berechnet. 
Tilgung: 

Während der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlen Sie lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge. Danach wird der Kredit monatlich in gleich hohen Raten zurückgezahlt. Außerplanmäßige Tilgungen können nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden. 

Antragstellung: 

Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm über Finanzierungspartner. Dieser wird vor Beginn beim Partner gestellt. 

Sicherheiten: 

Für Ihren Kredit sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. 

Unterlagen: 

Alle Unterlagen finden Sie unter:  https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Finanzierungsangebote/KfW-Unternehmerkredit-Fremdkapital-(037-047)/ 

Beihilfen: 
  • Werden in Form von Zinssubventionen gewährt 
  • Ein beihilfefreier Zinssatz oberhalb der EU-Referenzzinssaatzes wird angeboten  

Änderungen aufgrund des Coronaviruses: 

Die EU-Kommission hat anhand einer dänischen Firma entschieden, dass Beihilfen an Firmen gezahlt werden dürfen, sollten diese Schäden durch das Coronavirus erlitten haben. Hierbei wären vor allem Unternehmen betroffen, welche von dem Zusammenkommen von Menschen leben. Beihilfen können hierbei in Form von Zuschüssen, verbilligten Darlehen, kommunalen Bürgschaften oder in anderer Form erbracht werden. Die Höhe dieser Beihilfen beläuft sich bei sogenannten De-minimis Beihilfen auf bis zu 200.000 Euro und beliefe sich auf einen Zeitraum von drei Jahren. Sogar bis zu 500.000 Euro seien möglich, wenn Unternehmen Dienstleistungen von allgemeinen wirtschaftlichen Interesse nachgingen. Weiter Maßnahmen zur Bewilligung von Beihilfen sollen in Kürze der EU-Kommission vorgestellt werden. Beantragen lassen sich die Beihilfen über die Webseiten einzelnen Länder.  

Quelle: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gründen-Nachfolgen/Förderprodukte/ERP-Gründerkredit-Universell-(073_074_075_076)/

Für Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler, welche durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind (und dies bis zum 31.12.2019 noch nicht waren) hat die KfW ein Sonderprogramm entwickelt, welches Ihnen im Folgenden näher erläutert wird.

Die KfW beteiligt sich im Zuge der Korona-Krise an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel von mittelständischen und großen Unternehmen. Konkret übernimmt die KfW bis zu 80% (Haftungsfreistellung) des Risikos, jedoch maximal 50% der Risiken der Gesamtverschuldung. Dies ermöglicht Unternehmen eine individuell angepasste Organisation des Finanzierungsbedarfs.

Der KfW-Risikoanteil beträgt mindestens 25 Mio. Euro, jedoch maximal ein Viertel des Jahresumsatzes 2019 oder das doppelte der Lohnkosten von 2019. Außerdem darf der Risikoanteil der KfW nicht den aktuellen Finanzierungsbedarf des jeweiligen Unternehmens für die nächsten 12 Monate übersteigen.

Kleine und mittelgroße Unternehmen können seit dem 15. April 2020 den Schnellkredit der staatlichen Förderbank KfW beantragen. Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3% mit Laufzeit 10 Jahre.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

Stimmen (u.a. auch von Karl-Heinz Stiegemann, dem Gründer des Instituts) zum KfW-Schnellkredit finden Sie auf unserer Corona-News Seite.

Für kleine Unternehmen und Selbständige sollen infolge der Corona-Krise Soforthilfen in Höhe von bis zu 15.000 EUR in Form von rückzahlungsfreien Zuschüssen vom Bund erhalten. Dies kündigte Bundesfinanzminister Olaf Scholz am 21.03. an. Der Gesetzesentwurf „Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und Selbständige hervor“ wurde am Montag (23.03.2020) vom Bundeskabinett beschlossen.

Die finanziellen Hilfen sind an Unternehmen mit „bis zu zehn Beschäftigten“ adressiert und können in Anspruch genommen werden, wenn infolge von Corona nach dem 11. März einen Schaden eingetreten ist, heißt es im Gesetz. Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) sollen eine Einmalzahlung in Höhe von 9000 Euro für drei Monate bekommen. Bis zu 15.000 Euro sollen Firmen für drei Monate mit bis zu zehn Vollzeit-Beschäftigten erhalten. Diese Zuschüsse können, bei etwaiger Mietkostenreduktion durch den Vermieter, für zwei weitere Monaten verwendbar sein. Insgesamt sieht das Programm ein Volumen von bis zu 50 Milliarden Euro für drei Millionen Selbstständige vor. Die Antragsstellung soll möglichst elektronisch erfolgen. Der Antragsstellung ist eine eidesstattliche Erklärung beizulegen, dass das eigene Unternehmen wegen der Corona-Krise existenzgefährdet oder in Liquiditätsengpässen ist.

Die Bundesregierung will Start-ups in der Corona-Krise kurzfristig mit einem zusätzlichen Milliardenpaket helfen. Mit zwei Milliarden Euro soll die Wagniskapitalfinanzierung erweitert werden, teilten das Finanz- und das Wirtschaftsministerium mit.

Förderung auf Landesebene