Niedersachsen

Die Niedersächsische Regierung hat sich im Zuge der Corona-Krise auf einen Nachtragshaushalt i.H.v bis zu 4.400.000.000 EUR verständigt, um kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Kleinstunternehmern zu helfen und die Wirtschaft Niedersachsens zu unterstützen.

Förderkredite 

Investitions- und Förderbank Niedersachsen 

Kleine und mittelständische Unternehmen, welche ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z. B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, sollen Kredit zur Liquiditätshilfe i.H.v bis zu 50.000 EUR zur Verfügung gestellt bekommen. Die Beantragung dieser Kredite kann jedoch schon vom jeweiligen Unternehmen durch Befüllung eines Formulars mit allen relevanten Informationen vorbereitet werden. Diese Informationen beinhalten den Namen des Unternehmens, die Branche, die Adresse, die Ansprechpartnerin/den Ansprechpartner, Telefon, E-Mail, Mitarbeiteranzahl, Umsatz, Gründungsjahr, Welchen Bedarf sehen Sie für Ihr Unternehmen? (Bürgschaften, Finanzierung/Liquidität?), Wie hoch schätzen Sie den Kapitalbedarf für Ihr Unternehmen ein?, Über welchen Zeitraum planen Sie die Rückzahlung?, Haben Sie bereits Kontakt zu Ihrer Hausbank aufgenommen? 

Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbH 

Die Niedersächsische Bürgschaftsbank bietet ein erhöhtes Bürgschaftsvolumen von maximal 2.500.000 EUR (bisher € 1,25 Mio.), sowie eine Ausweitung der Fördermöglichkeiten für Betriebsmittelkredite. Um eine Beschleunigung des Bewilligungsprozesses für Bürgschaften zu ermöglichen, werden Bürgschaften i.H.v. bis zu 240.000 EUR und Kredite bis 300.000 EUR im Expressverfahren bearbeitet und bewilligt. 

Direkte Zuschüsse 

Zielgruppe sind Unternehmen, freiberuflich Tätige und Solo-Sselbständige (auch Künstler und Kulturschaffende). Auch Start-ups die jünger als 5 Jahre sind erhalten den Zuschuss.

Höhe der Soforthilfe in Niedersachsen:

    • Bis 5 Beschäftigte: 3.000 Euro
    • Bis 10 Beschäftigte: 5.000 Euro
    • Bis 30 Beschäftigte: 10.000 Euro
    • Bis 49 Beschäftigte: 20.000 Euro

Beantragung: Seit dem 25.03.2020 15:00 Uhr.

Die Soforthilfe des Bundes kann ergänzend zum Landeszuschuss beantragt werden, wenn ein entsprechender Bedarf begründet werden kann. Die Inanspruchnahme von Landes- und Bundesmitteln darf jedoch nicht zur Überförderung führen!

Bei akutem Bedarf erreichen Sie uns unter der

Telefonnummer +49 30 2579 7909
oder per E-Mail
desk@institut-mittelstand.com