Zoran Barać

Mitglied des IFM-Vorstandes
IFM-Repräsntant für den Westlichen Balkan

Kompetenzfelder

Sprachen

Die Kanzlei Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen (RA LSK) ist seit mehr als fünfundzwanzig Jahren eine der renommiertesten Kanzleien im Nordosten Deutschlands. Der Rechtsanwalt Zoran Barać ist seit über zwölf Jahren Mitglied der Kanzlei. Das abgeschlossene Studium der Rechtswissenschaften im ehemaligen Jugoslawien und an der Freien Universität Berlin bot ihm eine äußerst wertvolle Grundlage für die Beratung und Vertretung in Fragen der internationalen Angelegenheiten. Die Rechtsentwicklung und insbesondere die Rechtsreform in Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien, sowohl in ihrer Korrelation als auch auf der Grundlage der Angleichung an den EU-Acquis, stehen im Mittelpunkt seines beruflichen und wissenschaftlichen Interesses. Durch seine Tätigkeit für den Wirtschaftssenat des Berliner Senats und das Ostinstitut der Freien Universität Berlin im Laufe seiner beruflichen Laufbahn wurde er zum Spezialisten für internationale Angelegenheiten in den Ländern des Westbalkans.

Bei der Bearbeitung seiner Fälle schätzt Herr Barać die Teamarbeit mit erfahrenen und zuverlässigen Partnern. Herr Barać hat ein sehr breites und gut funktionierendes Netzwerk aufgebaut, bestehend aus Kollegen aus seiner Kanzlei sowie internationalen Anwälten, Unternehmensberatern, unabhängigen Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern. Bei der Bearbeitung eines Projekts kann Herr Barać dem Kunden sowohl eine solide und kompetente zweisprachige Rechtsberatung (Rechtsberatung und -vertretung) als auch eine komplette Logistik anbieten. Dies umfasst sowohl die Vertretung in Gerichtsverfahren als auch die außergerichtliche Beratung und Vertretung sowie die Begleitung kompletter Investitionsvorhaben.

Einige der bisherigen Projekte sind unter anderem:

  • Vertretung einer deutschen Bank bei einem großen Investitionsvorhaben in Skopje, Mazedonien.
  • Beratung eines deutschen Investors bei der Beteiligung an einem Joint Venture bei Makarska, Kroatien.
  • Anpassung des Gesellschaftsvertrages einer Tochtergesellschaft eines deutschen Unternehmens mit Sitz in der Nähe von Tuzla, Bosnien und Herzegowina.
  • Rechtliche Unterstützung eines großen Bauvorhabens eines deutschen Investors bei Kotor, Montenegro
  • Mehrere Großprojekte deutscher Investoren in Serbien, wie z.B. die Entwicklung eines Einkaufszentrums in Belgrad, Serbien.

SIE BENÖTIGEN EINE BERATUNG?

Wenn Sie eine Beratung wünschen,
füllen Sie bitte zunächst das nebenstehende Formular aus.