Die Landesregierung von Schleswig-Holstein stellt 500 Millionen Euro Soforthilfen für Unternehmen bereit, deren Existenz von der Coronakrise bedroht ist. 100 Millionen Euro davon werden als direkt Zuschüsse ausbezahlt.. 

Förderkredite 

Investitionsbank Schleswig-Holstein 

Die Investitionsbank arbeitet derzeit an einem Notfallprogramm für die von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen. In einem ersten Infoblatt vom 17.03.2020 erklärten die Verantwortlichen, dass sich die Liquiditätshilfen an KMUs mit etablierten Geschäftsmodell und ausreichenden Perspektiven richtet. Des Weiteren dürfen keine Negativmerkmale (wie bspw. Zwangsvollstreckung) vorhanden sein und eine nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit muss gegeben sein. Die Kredite sollen keine Untergrenze besitzen und ein Fördervolumen von bis zu T€ 2.000 umfassen. Hierbei sollen Anfragen bis zu T€ 750 in einem Expressverfahren bearbeitet werden. Antragsstellung für ein solchen Kredit ist bereits jetzt bei den zuständigen Koordinatoren der SH-Finanzierungsinitiative möglich. 

Am 21.03.2020 wurde nun bekannt gegeben, dass der Schutzschirm Schleswig Holsteins einen 300 Mio. Euro Mittelstandssicherungsfonds beinhaltet, auf welchen Unternehmen über 2 Varianten Zugriff bekommen sollen:

  • 1. Variante: Kreditsumme 15.000 bis 50.000 Euro. 12 Jahre Laufzeit, 2 Jahre tilgungsfrei, 5 Jahre zinsfrei, Zinssatz steht noch nicht fest. Beantragung über die IB SH
  • 2. Variante: Kreditsumme 50.000 bis 750.000 Euro. 12 Jahre Laufzeit, 5 Jahre tilgungsfrei, Zinssatz steht noch nicht fest. Beantragung über die Hausbank.

Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein 

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein hat die Anpassungen der Bürgschaftsvergabe bereits angepasst. Somit sind nun folgende Änderung in Kraft getreten: 

  •        Der Maximale Bürgschaftsbetrag wurde auf € 2,5 Mio. erhöht 
  •        Beschleunigung der Zusage für Bürgschaftsanträge bis zu T€ 250 
  •        Ausweitung der Fördermöglichkeiten für Betriebsmittelkredite 

Wichtig bei der Beantragung dieser Bürgschaften ist, dass diese immer in Verbindung mit der jeweiligen Hausbank beantragt werden muss. 

Direkte Zuschüsse 

Das Land Schleswig-Holstein gab bekannt Zuschüsse i.H.v. 100 Millionen Euro in einem Corona-Soforthilfeprogramm bereitzustellen. Diese sollen wie folgt möglich unbürokratisch ausgeschüttet werden: 

  • 2.500 Euro sind für Solo-Gewerbetreibende und Solo-Selbständige 
  • 5.000 Euro für Gewerbetreibende und Selbständige mit 1 bis zu 5 Vollzeitarbeitskräfte
  • 10.000 Euro für Gewerbetreibende und Selbständige mit bis zu 10 Vollzeitarbeitskräften

Eine Beantragung ist bei der IB SH möglich.

Bei akutem Bedarf erreichen Sie uns unter der

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