Nordrhein Westfalen

Die Landesregierung NRW hat am Sonntag (22.03.2020) den von Armin Laschet angekündigten NRW-Rettungsschirm i.H.v. EUR 25 Mrd. in einer außerordentlichen Kabinettssitzung beschlossen. Für den NRW-Rettungsschirm wurde der Bürgschaftsrahmen durch das Land auf EUR 5 Mrd. erhöht. Seit dem 27.03.2020 ist die elektronische Antragstellung möglich.

 

Förderkredite 

NRW.BANK 

Die NRW.Bank hat das Programm NRW.BANK.Universalkredit im Zuge des Coronavirus so angepasst, dass die Risikoübernahme durch die NRW.Bank auf 80% erhöht wird (Vorher lag die Grenze bei 50%). Darüber hinaus ist nunmehr kein Mindestkreditbetrag notwendig, um die Haftungsfreistellung in Anspruch zu nehmen. Um den betroffenen Unternehmen möglichst schnell zu helfen will die NRW.Bank Anträge mit Haftungsfreistellungsbeträgen bis zu EUR 250.000 innerhalb von 72 Stunden bearbeiten. 

Der NRW.BANK.Universalkredit im Überblick: 

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen die einen Jahresumsatz von EUR 500 Mio. nicht überschreiten, Existenzgründer/-innen und Angehörige der freien Berufe. 

Über den Universalkredit können Ratendarlehen, endfällige Darlehen und Betriebsmittellinien beantragt werden. Die möglichen Laufzeiten gestalten sich wie folgt: 

Laufzeiten Ratendarlehen:

  • 3 bis 9 Jahre ohne Tilgungsfreijahr 
  • 3, 4 oder 5 Jahre (1 oder 2 Tilgungsfreijahre) 
  • 10 Jahre (0 oder 1 Tilgungsfreijahr) 
  • 15 Jahre (0 oder 2 Tilgungsfreijahre)
  • 20 Jahre (0 oder 2 Tilgungsfreijahre)

Änderung durch Coronavirus: Ratendarlehen mit 3,4 und 5 Jahren möglich mit 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren.

 Laufzeit endfälliges Darlehen:

  • 2-5 Jahre 
  • 12 Jahre 

Änderung durch Coronavirus: Endfällige Darlehen mit 2 und 4 Jahren Laufzeit.

Laufzeit Betriebsmittellinie:

  • maximal 10 Jahre 

Die Konditionen für den NRW.BANK.Universalkredit können sie hier einsehen. Der Darlehensbetrag ist grundsätzlich flexibel. Bei Krediten ab EUR 10 Mio. wird das „Programm NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft“ zusätzlich hinzugezogen. Grundsätzlich läuft die Antragstellung über die jeweilige Hausbank. 

Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen 

Auch die Bürgschaftsbank NRW hat ihre Fördermöglichkeiten im Zuge des Coronavirus angepasst. Ausfallbürgschaften können nun bis zu einem Betrag von EUR 2.500.000 beantragt werden, um Kredite bei Ihrer Hausbank zu besichern. Darüber hinaus werden Anfragen mit bis zu EUR 250.000 innerhalb von 3 Tagen nach Antragseingang bearbeitet und Anfragen bis zu EUR 500.000 innerhalb von 3 Tagen nach Vorlage aller Unterlagen bearbeitet. Die Verbürgungsquote wurde von 80% auf 90% erhöht. 

Für die Beantragung einer Bürgschaft benötigt die Bürgschaftsbank folgende Unterlagen von Ihnen: 

  • Jahresabschluss 2018 
  • Vorläufiger Jahresabschluss 2019 (oder BWA 2019) 
  • Vorläufige Liquiditätsplanung 2020 
  • Rentabilitätsplanung 2020 / 2021 

 

Direkte Zuschüsse  

Das Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler des Landes Nordrhein-Westfalen baut auf dem Hilfsprogramm des Bundes auf. NRW stockt das Programm auf und zahlt Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten ebenfalls einen Zuschuss.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Das Unternehmen muss vor der Krise wirtschaftlich gesund gewesen sein. In Folge der Corona-Krise

  • haben sich entweder die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert,
  • Oder die vorhandenen Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten),
  • Oder der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung geschlossen.

Höhe der Soforthilfe in Nordrhein-Westfalen:

    • Bis 5 Mitarbeiter: 9.000 Euro (Bundesleistung)
    • Bis 10 Mitarbeiter: 15.000 Euro (Bundesleistung)
    • Bis 50 Mitarbeiter: 25.000 Euro (Landesleistung)

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