Bremen

Das Land Bremen hat für die Corona-Krise eine Task-Force bei der Förderbank für Bremen und Bremerhaven ins Leben gerufen. Diese Task-Force soll die durch COVID-19 betroffenen Unternehmen unterstützen.   

Förderkredite 

Bremer Aufbau-Bank 

Die Bremer Aufbau-Bank arbeitet bei der Vergabe von Fördermitteln eng mit der KfW zusammen und verweist auf ihrer Website auf die Programme der KfW. Hierfür können Sie sich unseren Beitrag zur Förderprogrammen auf Bundesebene hier ansehen. 

Darüber hinaus hat die BAB ein zusätzliches Budget von EUR 10 Mio. für Liquiditätsbedarfe unter EUR 50.000 eingerichtet. Anträge für diese geringfügigen Betriebsmittelkredite können unmittelbar bei der BAB gestellt werden. Das Antragsformular finden sie hier. 

Weitergehende Förderangebote durch die BAB sind in Arbeit. 

Voraussetzung für die Förderungsberechtigung ist, dass Ihr Unternehmen vor der Corona-Krise in einer stabilen wirtschaftlichen Lage war. Außerdem muss nach überstandener Krise der Liquiditätsbedarf der durch Förderung bereitgestellt wurde erwirtschaftet werden. 

Bürgschaftsbank Bremen 

Auch die Bürgschaftsbank Bremen hat ihre Förderprogramme im Zuge des Coronavirus angepasst. Durch die Beschlossenen Maßnahmen von Bund und Länder vom 13.03.2020 ändert sich das Förderprogramm wie folgt: 

  • Der maximale Bürgschaftsbetrag wird auf EUR 2,5 Mio. erhöht
  • Für Bürgschaftsbeträge bis zu EUR 250.000 gibt es einen schnellen Genehmigungsprozess der innerhalb weniger Tage gewährleistet wird 

 

Direkte Zuschüsse 

Antragsberechtigte und Voraussetzungen: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler in Bremen und Bremerhaven.

Höhe der Soforthilfe in Bremen: Je nach Höhe des dargestellten Liquiditätsengpasses bis zu 5.000 Euro. In begründeten Einzelfällen bis zu max. 20.000 Euro bei entsprechenden Nachweisen.

Rückzahlung: Die Soforthilfe in Bremen muss nicht zurückgezahlt werden. Gewährte Zuschüsse dienen als Liquiditätshilfe bis zur Klärung und Realisierung anderer Ansprüche. Im Falle einer Überkompensation (Entschädigungs- und Versicherungsleistungen, andere Fördermaßnahmen z. B. des Bundes) sind die erhaltenen Zuschüsse anteilig zurückzuzahlen.

 

Bei akutem Bedarf erreichen Sie uns unter der

Telefonnummer +49 30 2579 7909
oder per E-Mail
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