Brandenburg

Um Brandenburger Unternehmen, die durch die Ausbreitung des Corona-Virus in Schieflage geraten, wirksam zu helfen, wird das Programm der Bürgschaftsbank des Landes Brandenburg ab sofort ausgeweitet, wie das Finanz- und das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit der Bürgschaftsbank mitteilte. Gleichzeitig mit dem Entscheid Berlins entschloss sich Brandenburg für ein Soforthilfepaket. Somit wird neben der Schuldenbremse weitere 500 Mio. Euro Kredit aufgenommen. Das Geld soll das Überleben von Betrieben sichern, welche besonders stark von den Auswirkungen Coronas betroffen sind. Weiterhin verzichten Finanzämter auf Betriebsprüfungen und stunden Steuerschulden. Seit Mittwoch, 25. März 2020, können Anträge für die finanzielle Hilfe gestellt werden. 

Förderkredite 

Investitionsbank des Landes Brandenburg 

Zurzeit hat das Land Brandenburg, sowie die ILB noch keine Änderungen der Förderprogramme vorgenommen oder angekündigt. Die ILB verweist auf die KfW-Förderprogramme “Unternehmerkredit”, welcher aktuell bereits verfügbar ist.

BBB Bürgschaftsbank Berlin-Brandenburg 

Die Bürgschaftsbank Berlin-Brandenburg hat im Zuge der Corona-Krise Ihre Rahmenbedingungen erweitert. Diese umfassen nun eine angehobene Bürgschaftsobergrenze auf 2.500.000 EUR (bisher 1.250.000. EUR), eine höhere Risikoübernahme des Bundes durch Erhöhung der Rückbürgschaft, sowie verschiedene Maßnahmen zur Beschleunigung der Entscheidungen. Diese Bürgschaften werden speziell kleinen und mittelständischen Unternehmen, deren Geschäftsmodell vor der Corona-Krise wirtschaftlich tragfähig war, sowie freien Berufen zur Verfügung gestellt. 

Direkte Zuschüsse 

Derzeit sind genauere Maßnahmen für kleine und mittelständige Unternehmen in der Planung. Ein Rettungsschirm in Höhe von 7,5 Millionen Euro steht jedoch jetzt bereits zur Verfügung. Dieser soll Anfang April auf 500 Millionen aufgestockt werden. 

Die Höhe des Zuschusses ist dabei abhängig von der Anzahl der Erwerbstätigen und soll ab Mittwoch den 25.03.2020 über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) beantragbar sein:

    • bei < 2 Erwerbstätige bis zu 5.000 EUR
    • bei < 5 Erwerbstätige bis zu 10.000 EUR
    • bei < 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 EUR
    • bei < 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 EUR
    • bei < 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 EUR

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