Berlin

Nachdem der Berliner Landtag bereits eine Soforthilfe für Unternehmer Mitte März einführte, beschloss der Landtag nun am 19.03, dass ein Soforthilfepaket II eingeführt werden soll. Während das erste Paket auf kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten abzielte, richtet sich das nun angekündigte Soforthilfepaket II an Kleinst und Kleinunternehmen mit maximal fünf Beschäftigten, welche besonders von der Corona Krise betroffen sein. Es umfasst eine Kapitalsumme von EUR 100 Mio. für das laufende Jahr und soll besonders Selbstständigen aus den Bereichen Gesundheit, Gleichstellung, Handel und Dienstleistung, Jugend und Bildung, Kreativwirtschaft, Kultur, Soziales, Sport und Tourismus zukommen.  

Förderkredite 

Investitionsbank des Landes Brandenburg 

Die Investitionsbank Berlin stellt neben dem Soforthilfe-Paket II (s.u.), welches Zuschüsse beinhaltet, die Möglichkeit auf eine Rettungsbeihilfe in Form des Soforthilfe-Paket I. Dies beinhaltet einen zinslosen Überbrückungskredit bis zu einer Höhe von 0,5 Mio. Euro. und ist mit einer Laufzeit von maximial 2 Jahren ausgestattet. In der Vergangenheit ausgeschlossene Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel, Beherbergung oder Unternehmen spezialisiert auf konsumorientierte Dienstleistungen sollen nun auch eine Chance auf die Antragstellung erhalten haben.  

Bürgschaftsbank Berlin 

Die Bürgschaftsbank Berlin bietet eine Soforthilfe in Höhe von einer Bürgschaft von bis zu 2.5 Mio. Euro an. Als wichtige Voraussetzung für die Soforthilfe wird genannt, dass das entsprechende Geschäftsmodell des Unternehmens vor Ausbruch der Krise tragfähig war. Somit sei für eine schnelle Beurteilung einer Finanzierungsanfrage die Vorlage eines plausiblen Liquiditätsplanes, aus welchem der erforderliche Kapitalbedarf hervorgeht, notwendig. Ein Antrag lässt sich hier bereits jetzt unter dem Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken absenden. 

Es werden folgende weiter Dokumente gefordert: 

  • Kurze schriftliche Beschreibung der Auswirkungen der Pandemie auf Ihr Unternehmen 
  • Jahresabschlüsse/Einnahmen-Überschuss-Rechnungen 2017 und 2018 
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung 2019 (inkl. Summen- und Saldenliste) oder Jahresabschluss 2019 
  • Kreditspiegel (Übersicht Zins- und Tilgungsbeträge bestehender Kredite) 
  • Ermittlung des Kreditbedarfs anhand einer Maßnahmen- und Liquiditätsplanung für die nächsten 12 Monate 
  • Selbstauskunft – das Formular finden Sie hier 
  • Vorschlag für den Eigenbeitrag des Gesellschafters 

Direkte Zuschüsse 

Soforthilfe I für kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter

Maßnahme: Zinslose Überbrückungskredite bis zu einer Höhe von 500.000 Euro mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren. In Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. Euro (Zinssatz 4,0 % p. a.)

Beantragung: Der Antrag muss bei der Investitionsbank Berlin gestellt werden.

Soforthilfe II für Kleinunternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler

Die Stadt Berlin entschied sich entgegen das bis zum 30.03.2020 geführten eigene Programm zur kurzfristigen Finanzierungen von Selbstständigen und Kleinunternehmen. Von nun an soll Berlin auf das bundesweite System zurückgreifen. Somit ergeben sich folgende mögliche Zuschüsse: 

  • für Unternehmen bis 5 Beschäftigte bis zu 9.000 EUR aus Bundesmitteln
  • für Unternehmen bis 10 Beschäftigte bis zu 15.000 EUR aus Bundesmitteln

 

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